Mit einer ärztlichen Physiotherapie Verordnung übernehmen die Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungen die Kosten der Physiotherapie im Rahmen der Grundversicherung vollumfänglich. Ausschliesslich die Krankenversicherung bringt die individuelle Selbstbeteiligung / Franchise noch in Abzug. Die Preise für ambulante physiotherapeutische Leistungen sind in einem Tarifvertrag mit den Militär-, Invaliden-, Unfall- und Krankenversicherern geregelt. Meine Leistungsabrechnung erfolgt über die Ärztekasse Ostschweiz. Sie erhalten für Ihre Behandlungen entweder eine Rechnung von Ihrer Krankenversicherung oder direkt von der Ärztekasse.
Gerne informiere ich Sie bei Behandlungsbeginn über die anfallenden Kosten Ihrer Behandlung.
In der Grundversicherung bestehen die Selbstkosten für Patienten aus einem festen Jahresbetrag (300 – 2.500 CHF Franchise/ Eigenanteil) und 10 % der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt/ Eigenanteil). Das heisst, Sie bezahlen vorab jede Rechnung über die Grundversicherung zu 100 %, bis Ihre Franchise erreicht ist, und ab dann nur noch 10 % der weiteren Rechnungen. Wenn Sie also z. B. Ihre Franchise im laufenden Jahr aufgebraucht haben, bezahlen Sie nur 10 % unserer Rechnung.
Die Franchise ist in den Vertragsbestimmungen der persönlichen Krankenversicherung geregelt. Detaillierte Informationen über die Vertragsbestimmungen können der Krankenversicherungspolice entnommen oder bei der Krankenkasse eingeholt werden.
Wenn Sie wegen einem Unfall mit einer ärztlichen Verordnung zu mir in die Physiotherapie kommen, wird in der Regel über die SUVA abgerechnet. Hier gibt es keine Franchise.
Wenn Sie eine
auf Rechnung wünschen, können Sie diese Rechnung anschliessend bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Vorab sollten Sie mit Ihrer Zusatzversicherung klären, ob die ausgewählte Behandlungsmethode übernommen wird, da jeder Krankenversicherer ausschliesslich Behandlungen aus seinem eigenen Leistungskatalog vergütet und mit jeder/-m Patientin/-en einen individuell auf Sie/ Ihn zugeschnittenen Vertrag schliesst.
Ich bin mit der Qualifikation EMR-Therapeut und als ASCA-Therapeut von allen Zusatzversicherungen der Schweiz anerkannt und bin in deren Therapeutenliste aufgeführt.
Somit ist die Übernahme der meisten Zusatzversicherungen der Schweiz gewährleistet.
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Fr. 90,- |
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Fr. 90,- / 30 Min. = Ersttermin |
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Fr. 60,- / 30 Min. = Folgetermine |
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Fr. 120,- / 60 Min. |
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Fr. 90,- / 30 Min. = Ersttermin |
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Fr. 60,- / 30 Min. = Folgetermine |
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Fr. 120,- / 60 Min. |
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Fr. 60,- / 30 Min. |
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Fr. 120,- / 60 Min. |
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Fr. 10,- |
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Fr. 15,- |
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Fr. 10,- |
Infrarot ist die erste Wahl um die anschliessende klassische med. Massage optimal vorzubereiten. Es ist eine sanfte Tiefenwärme die bis zu 4 cm von Innen heraus erwärmt. So kommen Sie erst mal zur Ruhe, die Muskulatur wird in einer Tiefe von bis zu 4 cm optimal durchblutet und die dann folgende Behandlung kann ihren besten Wirkungsgrad erzielen.
Für die Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.